Eigentlich ist Dänemark ein hundefreundliches Land!

Und dieses wird bei nahezu allen Ferienhausvermittlern deutlich in den Vordergrund gestellt.
Nicht ohne Grund, denn viele der Urlauber gerade aus Deutschland bringen ihren Hund gerne mit und fühlen sich in Dänemark sehr gut aufgehoben.
Die grossen, freien Flächen  laden zu Spaziergängen und Radtouren, an denen der Hund optimal teilnehmen kann.

 

Was man aber häufig verschweigt ist die gesetzliche Grundlage, die es nun erlaubt bei Vergehen erhebliche Strafen aussprechen zu können.

  • Wer  hat schon davon gehört, dass man für einen freilaufenden Hund in der Sommersaison ( zwischen dem 01.April und 30. September) unter Umständen 2000 DK berappen darf?????                                                                                    
  • Oder, dass freilaufende Hunde auf weiten, offenen Flächen grundsätzlich anzuleinen sind.
     
  • Oder das Hunde grundsätzlich im Wald angeleint sein müssen, auch auf befestigten ausgewiesen Wegen.
                                                                      
  • Aufpassen sollte man auch mit dem Melden eines streunenden Hundes! Der Besitzer, oft ein Däne, wird sich bestimmt nicht freuen, wenn er für den bei der Polizei gemeldeten Hund, eine Strafe von  2000 DK zahlen darf.
    Man sollte in diesem Fall immer selber versuchen, ohne Polizei, den Besitzer zu ermitteln.  Es wird ihn freuen!
    Und sicherlich gibt es immer die Möglichkeit einen dänischen Bürger oder das Touristbüro anzusprechen, um Hilfe zu bekommen.
    Dies wurde auch von uns bereits in der Vergangenheit angewendet! 
  •                                                                                                     
  • Und dann noch die Klausel, die Strafen noch um 50% erhöhen zu können.
    Das macht die Sache auch nicht gerade besser.
     
  • Beachten sollte man auch die Einfuhr bestimmter Rassen, die überhaupt nicht gerne gesehen werden und bei denen Probleme vorprogrammiert sind (siehe unteren Link).dinari_7633Viele Dänen sind Hundeliebhaber - keine Frage
     Es wird sicherlich eine Menge toleriert,
    aber die Rechtsgrundlage sieht gerade nach dem 01.Juli 2010 drastisch anders aus.
    Wir haben in all den Jahren noch nie Probleme gehabt bei unseren Aufenthalten.
    Getreu dem Motto:
     “Niemand darf sich durch unseren Hund gestört oder belästigt fühlen”

haben wir Ärger vermeiden können und uns als Gast immer willkommen gefühlt. Einen Hund ausschliesslich in einem der noch nicht sehr zahlreichen Hundewälder laufen zulassen, halten wir für äusserst bedenklich. Auch wenn die Umsetzung sehr vorbildlich ist, die Kosten sicher ausgesprochen hoch und sicherlich dies aufgrund der vielen Hundebesitzer nötig wird, sollte ein gut reagierender Hund auch einmal die Chance haben, bei ausreichendem Freiraum, zu toben.

Voraussetzung: Der Hundehalter muss seinen Hund im Griff haben und er muss kontrollierbar sein!

Ignoranz muss bestraft werden, keine Frage. Aber wer sich benimmt, den sollte man nicht vergraulen.

Wir jedenfalls hoffen auch weiterhin auf Toleranz zu treffen

 denn:

Eigentlich machen wir ja auch Alles richtig!

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Da uns im Jahr 2013 viele Fragen bezüglich Hunde in Dänemark erreichten, nahmen wir Kontakt mit den Ferienhausvermittlern und dem Dänischen Konsulat auf. Mit diesen Schreiben brachten wir unsere Bedenken hinsichtlich der immer stärker in der deutschen Presse aufgegriffene Problematik und der Abneigung in Dänemark einen Urlaub mit Hund zu verbringen zum Ausdruck.

Hier die Antworten und mehre Verlinkungen:

Lieber Herr Benson,
 
Sie dürfen unsere Antwort gerne auf Ihrer Homepage abbilden und gleichzeitig auch auf unsere Homepage und die dort hinterlegten Informationen zum Hundegesetz aufmerksam machen:
http://tyskland.um.dk/de/uber-uns/news/newsdisplaypage/?newsID=13CCF5A3-527C-4A2E-A501-E16F25C6FEF1
 
Könnten Sie uns bitte den Link zu Ihrer Homepage zukommen lassen?
 
Mit freundlichen Grüssen,
Die Dänische Botschaft


Vielen Dank für Ihre Anfrage bezgl. des dänischen Hundegesetzes und der Praxis der Einschläferung von bestimmten Hunderassen, die gemäß dem Gesetz aus dem Jahre 2010 angewandt wurden. Wir haben die relevanten Behörden in Dänemark über Ihre Anfragen und Ihre geäußerte Besorgnis informiert.
 
Dänemark ist ein Land, das großen Wert auf hohe Standards für Tierschutz und das Wohlbefinden von Tieren legt. Dies gilt auch für
Hunde. Und generell ist es unproblematisch mit Haustieren nach Dänemark zu reisen, dies gilt auch für Reisen mit Hunden.
 
Auf Grund einer Reihe von Vorfällen, bei denen Hunde - von den Medien oft als „Kampfhunde“ bezeichnet - sowohl andere Hunde als auch Menschen angegriffen haben, erwog das dänische Justizministerium im Jahr 2009 eine Änderung des geltenden Hundegesetzes. Ein Jahr später wurde auf Grundlage eines umfassenden Berichts ein neues Hundegesetz erlassen.

Gemäß dem geltenden Hundegesetz ist der Besitz und die Zucht
von konkret folgenden Hunderassen in Dänemark seit dem 1. Juli 2010 verboten:

 Amerikanischer Staffordshire Terrier

 Pitbull Terrier

Dogo Argentino

Tosa Inu

Fila Brasileiro

Amerikanische Bulldogge

 Kaukasischer Ovtcharka

Tornjak

Südrussischer Ovtcharka

Zentralasiatischer Ovtcharka

Boerboel

Kangal

Sarplaninac

 

 

 

 
Das Verbot bezieht sich auch auf Kreuzungen, bei denen eine oder mehrere der obengenannten Rassen eingeht.

 

 

Hunde, die unter das Verbot fallen, dürfen nicht an andere weiter gegeben oder verkauft werden.

Bestehen Zweifel, ob ein Hund einer oder mehrerer der verbotenen Hunderassen angehört, kann die Polizei von dem Besitzer verlangen, die Hunderasse nachzuweisen.
 
Das Hundegesetz sieht keine Regelung für den Nachweis vor, dass der Hund nicht einer der verbotenen Hunderasse angehört. Es kann genügen, wenn der Hundebesitzer dies durch ein Stammbuch, ein DNA-Zertifikat des Hundes oder das der Eltern, oder ein Erklärung über die Abstammung des Hundes geben kann.
Wenn der Hund einer Rasse angehört, die dem Verbot unterliegt, kann die Polizei die Entscheidung treffen, den Hund einzuschläfern.
 
Klagen gegen diese Entscheidungen der dänischen Polizei, können an die  dänische Polizei gerichtet werden.
 
Die Gesetzgebung über Hunde gehört zu dem Bereich des Ministeriums für Lebensmittel, Landwirtschaft und Fischerei.
 
Link für Klagen an die Polizei:
<http://www.justitsministeriet.dk/arbejdsomr%C3%A5der/politi-og-straf/klager-over-politiet>


http://www.justitsministeriet.dk/arbejdsomr%C3%A5der/politi-og-straf/klager-over-politiet
 
Auf unserer homepage informieren wir unter folgendem link ausführlicher über das geltende Hundegesetz:
<http://tyskland.um.dk/de/uber-danemark/ernaehrung-landwirtschaft-und-fischerei/praktisches/reisen-mit-haustieren/hunde-katzen-und-frettchen/>
http://tyskland.um.dk/de/uber-danemark/ernaehrung-landwirtschaft-und-fischerei/praktisches/reisen-mit-haustieren/hunde-katzen-und-frettchen/


Die oben genannte Rasseliste sollte man ernstnehmen!!!!!!!!!!!!!

Auch hinsichtlich Kreuzungen!!!!!!!!!!!!

Die dänische Regierung geht rigoros bei Vergehen gegen diese Verordnung vor und schläfert auch WELPEN ein!!!!!!!!!

Ein Fall wonach ein deutscher Tourist davon betroffen war ist uns allerdings noch nicht bekannt.

Sicher wird das Vorgehen aus dänischer Sicht vielleicht nicht so massiv gesehen, allerdings ist es wenig beruhigend, dass nur Einheimische bislang davon betroffen waren. Und stimmt die Zahl der Einschläferungen, dann können davon nicht nur Halter aus dem Milieu betroffen sein.

Die regen Diskussionen, auch der Ferienhausvermittler, zeigen doch, dass eventuelle, negative Auswirkungen auch dort gesehen werden.

Hoffentlich ändert sich das Gesetz.

Auch Deutschland hat zum Teil Probleme mit Hunden, bzw. Hundehaltern. Die Strafe sollte jedoch der Halter und nicht das Tier erhalten! Eine angemessene Strafe muß sicherlich sein, ein Haltungsverbot oder Zuchtverbot ist sicherlich eine Form, das Einschläfern von Welpen sicher nicht!

Bislang hatten wir wie gesagt noch nie Probleme an unserem Ferienort.

Angesprochen auf das Problem teilte man uns vor Ort mit: ”Nein, das gibt es bei uns nicht. So einen Fall hatten wir noch nie. Das wird in Deutschland viel zu ernst genommen”.

Hoffentlich auch zukünftig! Was bleibt ist ein mulmiges Gefühl.


Nachtrag Frühjahr 2014:

Zum 01.07.2014 wurde das Gesetz nachgebessert.

Nun muss vor dem Einschläfern eines Hundes eine weitere Person ausser der Polizei gefragt werden.

Eine kleine Verbesserung.

Dazu darf jetzt ein Hund nicht einfach auf dem eigenen Grundstück erschossen werden.

 

Na ja, gibt einem nur bedingt ein sicheres Gefühl.

Auch im Sommer 2014 konnten wir auch bei den hiesigen Urlaubern keine Veränderung im Verhalten feststellen. Eigentlich ein Zeichen für eine entspannte Lage.


Auf der Seite

ANWALT.ORG

       finden sich weitere interessante Infos zu diesen und auch anderen Themen